Fixierung Definition: Mechanische Beschränkung der Bewegungsfreiheit einer Person, z. B. durch Gurte, Handfesseln, Bauchgurt oder Festhalten durch mehrere Personen. Rechtliche Besonderheiten: Grundrechtseingriff in die körperliche Unversehrtheit (Art. 2 Abs. 2 GG) und die Freiheit der Person (Art. 2 Abs. 2 S. 2, Art. 104 GG). Richtervorbehalt bei längerfristiger Fixierung: Das Bundesverfassungsgericht hat 2018 entschieden, dass eine Fixierung, die voraussichtlich länger dauert (in NRW z. B. ab ca. 30 Minuten), grundsätzlich vorab richterlich genehmigt werden muss; bei Gefahr im Verzug ist eine unverzügliche nachträgliche richterliche Bestätigung erforderlich (BVerfG, Urteil vom 24.07.2018, Az. 2 BvR 309/15 u. a.). Rechtsgrundlage je nach Kontext unterschiedlich: PsychKG NRW (bei psychiatrischer Unterbringung), Betreuungsrecht (§ 1831 BGB), oder Polizeigesetz NRW (PolG NRW) bei rein polizeilichem Handeln vor Ort. Es gilt der Grundsatz: mildestes Mittel zuerst, kürzestmögliche Dauer, kontinuierliche Überwachung (Vitalzeichen, Bewusstsein), Dokumentationspflicht. Bei Personen, die sich noch nicht in einer Klinik befinden (wie im Fall Corona), ist rechtlich oft strittig, unter welcher Rechtsgrundlage die Fixierung überhaupt erfolgt – Polizeirecht (Gefahrenabwehr) oder bereits PsychKG-Verfahren.   Schlagwörter Beginn Anfang Suche How-To Was auch immer