Maßnahmen der Polizei
Bauchlage
Bauchlage bei einer Fixierung – vor allem in Kombination mit Fesselung und Druck auf den Rücken – kann zu einer sogenannten Fixierungs- bzw. positionsbedingten Asphyxie (positional/restraint asphyxia) führen. Das ist ein bekanntes und gut dokumentiertes Risiko in der Notfallmedizin und bei Polizeieinsätzen. Die wichtigsten Mechanismen:
Mechanische Behinderung der Atmung
- In Bauchlage muss das Zwerchfell beim Einatmen den Bauchinhalt und das Körpergewicht nach unten drücken. Liegt eine Person mit dem Gesicht nach unten und wird zusätzlich Druck auf den Rücken, die Schultern oder das Becken ausgeübt (z. B. durch das Körpergewicht der fixierenden Person oder durch Fesseln, die die Arme nach hinten ziehen), wird diese Bewegung stark eingeschränkt.
- Der Brustkorb kann sich nicht mehr richtig ausdehnen, das Atemzugvolumen sinkt.
Verstärkung durch weitere Faktoren
- Übergewicht/eigenes Körpergewicht auf dem Brustkorb verstärkt den Effekt zusätzlich.
- Handfesseln auf dem Rücken ziehen die Schultern nach hinten und verengen den Brustraum weiter.
- Erschöpfung, Adrenalinausschüttung und psychischer Stress (etwa bei einer akuten psychischen Krise) erhöhen den Sauerstoffbedarf, während gleichzeitig weniger Sauerstoff aufgenommen werden kann – das Herz muss stärker arbeiten, obwohl weniger Sauerstoff zur Verfügung steht.
- Manche Studien diskutieren auch eine Kompression von Blutgefäßen im Bauch- und Brustbereich, die den venösen Rückfluss zum Herzen behindern kann.
Das Tückische daran
Das Problem ist oft nicht sofort sichtbar. Die betroffene Person kann noch sprechen oder sich bewegen, während der Sauerstoffgehalt im Blut bereits kritisch sinkt – bis es zu einem plötzlichen Kreislaufstillstand kommt, wie es im Fall Pedro Corona beschrieben wird (blau angelaufen, dann Kollaps).
Deshalb gibt es in vielen Polizei- und Rettungsdienst-Leitlinien mittlerweile ausdrückliche Warnungen, Personen nach einer Fixierung so schnell wie möglich in eine stabile Seitenlage oder aufrechte Position zu bringen und nicht längere Zeit gefesselt in Bauchlage zu belassen – gerade bei Menschen, die zusätzlich unter Stress, Erregung oder körperlicher Gegenwehr stehen.
Fixierung
Mit "Fixierung" ist meist die mechanische Fixierung gemeint – also das Festbinden oder Festhalten einer Person (an Armen, Beinen, manchmal am Rumpf), um sie an Bewegung zu hindern. Das kommt sowohl in der Psychiatrie/Notfallmedizin als auch bei Polizeieinsätzen vor, im Fall Corona war es wohl eine Kombination aus Handfesseln und körperlichem Fixieren.
Warum Fixierung an sich schon riskant ist
Fixierung ist medizinisch keine harmlose Maßnahme, sondern ein anerkannter Risikofaktor mit eigenem Namen: "Excited Delirium" / "Restraint-Related Death" wird in der Fachliteratur diskutiert, auch wenn der Begriff "Excited Delirium" umstritten ist. Die zentralen Gefahren:
1. Atemwegskompromittierung
- Gewicht auf Brustkorb oder Rücken, wie eben besprochen
- Fixierung der Arme nach hinten oder oben schränkt die Atemhilfsmuskulatur ein
- Ein Beißschutz/Spuckmaske (wie im Fall Corona erwähnt) kann zusätzlich die Atmung erschweren, besonders wenn Sekret oder Erbrochenes nicht abfließen kann
2. Kreislaufbelastung
- Körperliche Gegenwehr gegen die Fixierung kostet enorm viel Energie und Sauerstoff
- Adrenalinausschüttung durch Angst/Stress erhöht Herzfrequenz und Blutdruck zusätzlich
- Bei vorbestehenden Herzproblemen (auch unbekannten) kann das einen Kreislaufkollaps auslösen
3. Zeitfaktor
- Je länger die Fixierung dauert und je mehr Gegenwehr geleistet wird, desto höher das Risiko
- Die kritische Phase ist oft nicht der Moment der stärksten Gegenwehr, sondern kurz danach – wenn die Person plötzlich "ruhig" wird. Das kann fälschlich als Beruhigung gedeutet werden, ist aber manchmal ein Warnzeichen für einen beginnenden Kollaps
4. Psychische Ausnahmesituationen als Risikofaktor
- Menschen in akuter psychischer Krise (wie im Fall Corona) reagieren auf Fixierung oft mit verstärkter Panik und Gegenwehr, was die oben genannten Mechanismen verschärft
- Genau das macht solche Einsätze so heikel – die Maßnahme, die eigentlich beruhigen/schützen soll, kann die Gefährdung erhöhen
Deshalb in Leitlinien üblich:
- Kontinuierliches Monitoring von Bewusstsein, Atmung und Hautfarbe während der gesamten Fixierung
- Sofortige Beendigung bei Anzeichen von Atemnot oder Bewusstseinsveränderung
- Möglichst kurze Fixierungsdauer
- Keine Bauchlage bei fixierten Personen, wenn vermeidbar
Genau an diesen Punkten setzt im Fall Corona die Kritik des Anwalts an: Es habe fast zwei Minuten gedauert, bis mit der Reanimation begonnen wurde, weil der Schlüssel für die Handfesseln gesucht werden musste – ein Beispiel dafür, wie eine an sich schon riskante Situation durch verzögertes Handeln noch verschärft werden kann.
Schlagwörter
Festhalten Gewahrsam Gewalt
Hogtie
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Kontext: Der Fall des sudanesischen Asylbewerbers Aamir Ageeb, der 1999 während einer Abschiebung im Flugzeug starb, ist der prominenteste Präzedenzfall für gefesselte Bauchlagen in Deutschland.
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Inhalt: Die Medienberichterstattung dokumentiert die polizeiliche Anwendung der „Hogtie“-Methode. Ageeb wurden Hände und Füße auf dem Rücken gefesselt und mittels Schlaufen miteinander verbunden (im Prozess als „Hogtie“-Stellung bezeichnet), woraufhin er durch Erstickung verstarb.
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Quelle: taz.de (18.10.2004) – „Plötzlich ist er schlaff geworden“
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Kontext: Dokumentation von Todesfällen und schweren Grundrechtsverletzungen im Rahmen von Polizeieinsätzen und Gewahrsamssituationen.
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Inhalt: Die Dokumentation zitiert staatsanwaltschaftliche Ermittlungsakten und Fesselungsprotokolle (u. a. zum Fall Ageeb), in denen explizit der Begriff „Hogtie-Methode“ verwendet und rechtlich als Tatbestand der Körperverletzung bzw. unsachgemäßer Unmittelbarer Zwang bewertet wird.
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Quelle: Antirassistische Initiative e.V. – Dokumentation „Bundesdeutsche Flüchtlingspolitik und ihre tödlichen Folgen“
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Kontext: Veröffentlichungen von Menschenrechtsorganisationen zum Vollzug von Abschiebehaft in deutschen Justizvollzugsanstalten.
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Inhalt: Die Broschüre dokumentiert u. a. Fälle aus dem Jahr 2004 in der JVA Dresden, bei denen die sogenannte „Hogtie-Fesselung“ bei Insassen durch Polizeiorgane bzw. Vollzugsbeamte angewendet wurde. Der Bericht hebt das menschenrechtliche Problem und die Erstickungsgefahr dieser Praxis hervor.
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Quelle: Pro Asyl & Amnesty International – Broschüre zum Tag des Flüchtlings (2005)
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Kontext: Untersuchung des Instituts für Rechtsmedizin des Universitätsklinikums Essen zu Todesfällen in Polizeigewahrsam und bei Festnahmen.
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Inhalt: Der Rechtsmediziner Dr. Kurt Trübner untersuchte über 100 Fälle von Tod in Gewahrsam. Er analysierte das Phänomen der positionellen Asphyxie (lagerungsbedingter Erstickungstod) bei Fixierungen auf dem Rücken/Bauch. Die Studie führte in der Folge zu verschärften Dienstanweisungen bezüglich der Vermeidung von Fesselungen in Bauchlage.
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Quelle: Deutschlandfunk (18.09.2015) – „Tod in Obhut des Staates – Wenn Menschen in der Haft sterben“
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Kontext: Fachmedizinische Standardliteratur zur Beurteilung von gewaltsamen Todesfällen und Zwangsmaßnahmen.
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Inhalt: Das Lehrbuch beschreibt die Hogtie-Position explizit als Methode der Extremitätenfixierung, bei der Hand- und Fußgelenke hinter dem Rücken miteinander verbunden werden. Es warnt ausdrücklich vor der Erstickungsgefahr (besonders bei erregten Personen oder Übergewicht) und dient der kriminologischen und rechtsmedizinischen Gutachtenerstellung bei Polizeieinsätzen.
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Quelle: Thieme E-Books / Rechtsmedizin – Kapitel „Gewaltsamer Tod“ (Lagerungsbedingtes Ersticken)