Hogtie

Die „Hogtie“-Fesselung (auch als Krummfesselung, Affenschaukel oder Bauchtieffesselung bezeichnet) beschreibt das Verbinden von zusammengebundenen Händen und Füßen auf dem Rücken in Bauchlage.

In Deutschland wird diese Methode von Polizeibehörden grundsätzlich abgelehnt und nicht als Standartmaßnahme gelehrt, da durch die Kombination aus Bauchlage, Fixierung und starkem Druck auf den Brustkorb ein extremes Risiko für einen lagerungsbedingten Erstickungstod (positionelle Asphyxie) besteht.

Dennoch taucht der Begriff in juristischen, rechtsmedizinischen und publizistischen Aufarbeitungen von Polizeieinsätzen und Abschiebungen auf.

Fünf zentrale Quellen und Fallbeispiele, die den Zusammenhang zwischen der Hogtie-Fesselung und der Polizeipraxis in Deutschland dokumentieren:

1. TAZ-Gerichtsbericht zum Fall Aamir Ageeb (2004 / 1999)

  • Kontext: Der Fall des sudanesischen Asylbewerbers Aamir Ageeb, der 1999 während einer Abschiebung im Flugzeug starb, ist der prominenteste Präzedenzfall für gefesselte Bauchlagen in Deutschland.

  • Inhalt: Die Medienberichterstattung dokumentiert die polizeiliche Anwendung der „Hogtie“-Methode. Ageeb wurden Hände und Füße auf dem Rücken gefesselt und mittels Schlaufen miteinander verbunden (im Prozess als „Hogtie“-Stellung bezeichnet), woraufhin er durch Erstickung verstarb.

  • Quelle: taz.de (18.10.2004) – „Plötzlich ist er schlaff geworden“

2. Bericht der Antirassistischen Initiative e.V. (ARI) zu Polizeigewalt

  • Kontext: Dokumentation von Todesfällen und schweren Grundrechtsverletzungen im Rahmen von Polizeieinsätzen und Gewahrsamssituationen.

  • Inhalt: Die Dokumentation zitiert staatsanwaltschaftliche Ermittlungsakten und Fesselungsprotokolle (u. a. zum Fall Ageeb), in denen explizit der Begriff „Hogtie-Methode“ verwendet und rechtlich als Tatbestand der Körperverletzung bzw. unsachgemäßer Unmittelbarer Zwang bewertet wird.

  • Quelle: Antirassistische Initiative e.V. – Dokumentation „Bundesdeutsche Flüchtlingspolitik und ihre tödlichen Folgen“

3. Pro Asyl / Amnesty International – Bericht zu Abschiebehaftanstalten (2005)

  • Kontext: Veröffentlichungen von Menschenrechtsorganisationen zum Vollzug von Abschiebehaft in deutschen Justizvollzugsanstalten.

  • Inhalt: Die Broschüre dokumentiert u. a. Fälle aus dem Jahr 2004 in der JVA Dresden, bei denen die sogenannte „Hogtie-Fesselung“ bei Insassen durch Polizeiorgane bzw. Vollzugsbeamte angewendet wurde. Der Bericht hebt das menschenrechtliche Problem und die Erstickungsgefahr dieser Praxis hervor.

  • Quelle: Pro Asyl & Amnesty International – Broschüre zum Tag des Flüchtlings (2005)

4. Deutschlandfunk / Rechtsmedizinische Studie (Essen)

  • Kontext: Untersuchung des Instituts für Rechtsmedizin des Universitätsklinikums Essen zu Todesfällen in Polizeigewahrsam und bei Festnahmen.

  • Inhalt: Der Rechtsmediziner Dr. Kurt Trübner untersuchte über 100 Fälle von Tod in Gewahrsam. Er analysierte das Phänomen der positionellen Asphyxie (lagerungsbedingter Erstickungstod) bei Fixierungen auf dem Rücken/Bauch. Die Studie führte in der Folge zu verschärften Dienstanweisungen bezüglich der Vermeidung von Fesselungen in Bauchlage.

  • Quelle: Deutschlandfunk (18.09.2015) – „Tod in Obhut des Staates – Wenn Menschen in der Haft sterben“

5. Thieme Fachliteratur – Rechtsmedizin & Polizeipraxis

  • Kontext: Fachmedizinische Standardliteratur zur Beurteilung von gewaltsamen Todesfällen und Zwangsmaßnahmen.

  • Inhalt: Das Lehrbuch beschreibt die Hogtie-Position explizit als Methode der Extremitätenfixierung, bei der Hand- und Fußgelenke hinter dem Rücken miteinander verbunden werden. Es warnt ausdrücklich vor der Erstickungsgefahr (besonders bei erregten Personen oder Übergewicht) und dient der kriminologischen und rechtsmedizinischen Gutachtenerstellung bei Polizeieinsätzen.

  • Quelle: Thieme E-Books / Rechtsmedizin – Kapitel „Gewaltsamer Tod“ (Lagerungsbedingtes Ersticken)

Revision #1
Created 2026-08-19 06:51:48 UTC by Paula
Updated 2026-08-19 06:54:40 UTC by Paula