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Bauchlage

Definition: Position, bei der eine Person mit dem Gesicht/Bauch nach unten liegt.

Rechtliche Besonderheiten:

    Es gibt keine spezifische gesetzliche Norm, die "Bauchlage" als solche verbietet, sie ist aber über die allgemeinen Grundsätze der Verhältnismäßigkeit und der Fürsorgepflicht bei Zwangsmaßnahmen relevant. In polizeilichen und rettungsdienstlichen Einsatzrichtlinien und Fortbildungen wird die Bauchlage bei fixierten Personen ausdrücklich als Risikofaktor benannt (Stichwort positionsbedingte Asphyxie) und ihre Vermeidung bzw. zeitliche Begrenzung empfohlen. Bei Todesfällen oder schweren Gesundheitsschäden nach Fixierung in Bauchlage prüft die Staatsanwaltschaft regelmäßig, ob eine Körperverletzung im Amt (§ 340 StGB) oder fahrlässige Körperverletzung/Tötung (§ 222, § 229 StGB) vorliegt – entscheidend ist, ob die Einsatzkräfte die bekannten Risiken hätten erkennen und durch angemessenes Handeln (z. B. schnelles Umlagern, Überwachung) hätten vermeiden können.

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