Bauchlage
Definition: Position, bei der eine Person mit dem Gesicht/Bauch nach unten liegt.
Rechtliche Besonderheiten:
- Es gibt keine spezifische gesetzliche Norm, die "Bauchlage" als solche verbietet, sie ist aber über die allgemeinen Grundsätze der Verhältnismäßigkeit und der Fürsorgepflicht bei Zwangsmaßnahmen relevant.
- In polizeilichen und rettungsdienstlichen Einsatzrichtlinien und Fortbildungen wird die Bauchlage bei fixierten Personen ausdrücklich als Risikofaktor benannt (Stichwort positionsbedingte Asphyxie) und ihre Vermeidung bzw. zeitliche Begrenzung empfohlen.
- Bei Todesfällen oder schweren Gesundheitsschäden nach Fixierung in Bauchlage prüft die Staatsanwaltschaft regelmäßig, ob eine Körperverletzung im Amt (§ 340 StGB) oder fahrlässige Körperverletzung/Tötung (§ 222, § 229 StGB) vorliegt – entscheidend ist, ob die Einsatzkräfte die bekannten Risiken hätten erkennen und durch angemessenes Handeln (z. B. schnelles Umlagern, Überwachung) hätten vermeiden können.
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